1992
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Volksabstimmung betreffend Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR
Der Beitritt zum EWR wurde am 6. Dezember 1992 mit 50,3% Nein zu 49,7% Ja von Volk und Ständen (18 Stände Nein, 8 Stände Ja) abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 78,73%.
Einer der Hauptgründe, weshalb der Beitritt zum EWR von Volk und Ständen abgelehnt wurde, war ohne Zweifel die Personenfreizügigkeit, die integrierender Bestandteil des EWR-Vertrags war.
So schrieb Rudolf H. Strahm in seinem 1992 erschienen Buch "Europa-Entscheid":
"Falls sich die Schweiz für den EWR entscheidet, muss sie jedenfalls mit der Möglichkeit eines nicht mehr kontrollierbaren Zustroms von Arbeitssuchenden aus dem EG-Raum rechnen. Ebenfalls aus der EG wäre überdies eine vermutlich erhebliche zusätzliche Nachfrage nach Wohnraum und Grundeigentum zu erwarten. ... Das Risiko eines starken Schubs quantitativen Wachstums mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt und möglicherweise auch auf die Gesellschaft lässt sich nicht von der Hand weisen. ... Es geht nicht um Fremdenfeindlichkeit, sondern um die Auswirkungen der Migration auf das quantitative Wachstum und die soziale Frage. Eine Erhöhung der ständigen Wohnbevölkerung erfordert mehr Wohnungsbau. Darüber hinaus erfordert sie zusätzliche Infrastruktur zu Lasten der öffentlichen Hand, mehr Energie-, Ressourcen- und Landschaftsnutzung, kurz: einen neuen Schub quantitativen Wachstums. Nehmen wir an, von 1990 bis 2000 werde in der Schweiz die ständige ausländische Wohnbevölkerung um 450'000 Personen zunehmen, wie in der Modellrechnung Straubhaar optimitisch tief prognostiziert worden ist. In diesem Fall erfordert die Bewältigung der Einwanderung im Jahrzehnt von 1990 bis 2000 166'000 zusätzliche Wohnungen in der Schweiz (bei 2,7 Personen pro Haushalt gemäss EG-Durchschnitt)."
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Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992
"Europa-Entscheid" von Rudolf H. Strahm
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2000
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Volksabstimmung betreffend die Bilateralen Abkommen mit der EU
Nachdem gegen die bilateralen Verträge u.a. wegen der Befürchtung einer stärkeren Einwanderung aus der EU das Referendum ergriffen worden war und von 11 Komitees insgesamt 66'000 Unterschriften eingereicht wurden, stimmte das Volk am 21. Mai 2000 darüber ab. In der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates wurde betreffend Personenfreizügigkeit folgendes festgehalten:
"Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste der Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet: In Wirklichkeit sind die Wanderungsbewegungen innerhalb der EU gering. ... Während zwölf Jahren kann die Einwanderung beschränkt werden. Auch nachher kann die Schweiz eine Schutzklausel beanspruchen, wenn durch eine zu starke Einwanderung wirtschaftliche oder soziale Probleme entstehen sollten."
Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie von Thomas Straubhaar kommt zum Schluss:
"Es würde keine starke Einwanderung in die Schweiz ausgelöst. ... Plausibilitätsüberlegungen lassen eine Obergrenze des Einwanderungspotenzials von netto jährlich 10'000 EU-Angehörigen vermuten. Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch die Erwartung, dass das Einwanderungspotenzial netto weniger als 8'000 EU-Angehörige pro Jahr erreichen dürfte (netto bedeutet Einwanderung minus Rückwanderung). ... Übergangsfristen sollten bei den Verhandlungen nicht überbewertet werden. Sie sind weder notwendig (da das Einwanderungspotenzial eh gering ist) noch sinnvoll."
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Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000
Thomas Straubhaar, Intgration und Arbeitsmarkt: Auswirkungen einer Annäherung der Schweiz an die Europäische Union"
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Die Bilateralen Abkommen mit der EU wurden in der Folge mit 67,2% Ja zu 32,8% Nein vom Volk angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 48,3%.
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2005
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Volksabstimmung betreffend Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten und Revision der flankierenden Massnahmen
Nachdem gegen die Vorlage das Referendum ergriffen worden war und von vier Komitees insgesamt 87'050 Unterschriften eingereicht wurden, stimmte das Volk am 25. September 2005 darüber ab. Die zehn neuen Staaten waren Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern. In der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates wurde u.a. folgendes festgehalten:
"Die Erfahrungen der Schweiz mit der Freizügigkeit sind positiv. Die Zuwanderung hat in den letzten Jahren leicht abgenommen. ... Erfahrungen in der EU belegen, dass die Freizügigkeit nicht zu massiven Wanderungsbewegungen führt. Eine starke Zuwanderung aus den neuen EU-Staaten in unser Land ist nicht zu erwarten."
Die Ausdehnung des Personenfreizügigkeit wurde in der Folge mit 56% Ja zu 44% Nein vom Volk angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 54,51%.
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Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. September 2005
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2009
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Volksabstimmung betreffend Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Nachdem gegen die Vorlage das Referendum ergriffen worden war (51'348 Unterschriften), stimmte das Volk am 8. Februar 2009 darüber ab. In der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates wurde u.a. folgendes festgehalten:
"Das Abkommen hat sich als wesentliche Stütze für das Wirtschaftswachstum erwiesen. ... Es ist davon auszugehen, dass mit der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums die Zuwanderung abnehmen wird."
Die Vorlage wurde in der Folge mit 59,6% Ja zu 40,4% Nein vom Volk angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 51,44%.
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Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2009
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2014
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Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"
Die Initiative wurde am 14. Februar 2012 mit 136'195 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. In der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates wurde u.a. folgendes festgehalten:
Argumente des Initiativkomitees Die Schweiz hat schon immer grosszügig, aber kontrolliert ausländische Arbeitskräfte aufgenommen und ihnen eine berufliche Perspektive geboten. Seit dem Jahr 2007 sind jedoch jährlich rund 80'000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Dies entspricht Jahr für Jahr einer Zunahme der Bevölkerung in der Grössenordnung der Stadt Luzern, in zwei Jahren gar der Einwohnerzahl der Stadt Genf. Jährlich erfordert dies eine Siedlungsfläche in der Grösse von 4'448 Fussballfeldern. Seit dem letzten Jahr hat die Schweiz erstmals über 8 Millionen Einwohner – in rund 20 Jahren ist ohne Masshalten bei der Einwanderung die 10-Millionen-Grenze erreicht. Die Folgen dieser verhängnisvollen Entwicklung sind täglich spür- und erlebbar: zunehmende Arbeitslosigkeit (Erwerbslosenquote von fast 8% unter den Ausländern), überfüllte Züge, verstopfte Strassen, steigende Mieten und Bodenpreise, Verlust von wertvollem Kulturland, Lohndruck, Ausländerkriminalität, Asylmissbrauch, Kulturwandel in den Führungsetagen und belastend hohe Ausländeranteile in der Fürsorge und in anderen Sozialwerken.
Argumente des Bundesrates Die Zuwanderung trägt viel zum Wohlstand der Schweiz bei. Die Initiative könnte das Ende der Personenfreizügigkeit und der weiteren Abkommen der Bilateralen I bedeuten. All dies würde der Schweizer Wirtschaft grossen Schaden zufügen.
Die Volksinitiative wurde am 9. Februar 2014 mit 50,3% Ja zu 49,7% Nein von Volk und Ständen (17 Stände Ja, 9 Stände Nein) angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 56,57%.
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Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014
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2014
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Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" (Ecopop)
Die Initiative wurde am 2. November 2012 mit 119'816 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. In der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates wurde u.a. folgendes festgehalten:
Argumente des Initiativkomitees In der Schweiz hat sich die Bevölkerung mit der Personenfreizügigkeit dramatisch erhöht. Geht das so weiter, werden wir bis 2050 von 8 auf 11 Millionen wachsen, viermal so schnell wie die EU. Die Schweiz wird eine Riesenstadt: Zugebaute Natur, Staus, überfüllte Züge, steigende Mieten, überlastete Sozialwerke und stagnierende Wirtschaftskraft pro Kopf sind die Folgen.
Argumente des Bundesrates Die Initiative gibt vor, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Mit Massnahmen gegen Ausländerinnen und Ausländer löst man aber kein einziges Umweltproblem. Hingegen würde die tiefe und starre Zuwanderungsquote unserer Wirtschaft schaden. Eine Annahme der Initiative würde auch die aktuellen Bemühungen unterlaufen, gute und stabile Beziehungen zur EU zu sichern. Der Bundesrat hält die Initiative deshalb nicht nur für verfehlt, sondern für gefährlich.
Die Volksinitiative wurde am 30. November 2014 mit 74,1% Nein zu 25,9% Ja von Volk und Ständen (26 Stände Nein, 0 Stände Ja) abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 49,98%.
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Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 30. November 2014
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2016
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Die Bundesversammlung «setzt» die Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung im Dezember 2016 durch eine Gesetzesänderung «um», welche eine Stellenmelde- und Interviewpflicht der Unternehmen zugunsten inländischer Arbeitnehmer vorsieht, aber auf die von der Initiative verlangten Höchstzahlen und Kontingente verzichtet. Der aufgrund der angenommenen Volksinitiative geänderte Artikel 121a der BV betreffend die Steuerung der Zuwanderung bleibt ein Papiertiger.
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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand 1. Januar 2020)
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2020
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Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"
Die Initiative wurde am am 31. August 2018 mit 116'139 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. In der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates wurde u.a. folgendes festgehalten:
Argumente des Initiativkomitees Die heute unbegrenzte Zuwanderung schadet unserer Wirtschaft, der Sicherheit und der Umwelt. Sie gefährdet Arbeitsplätze, die Freiheit und unseren über Generationen hart erarbeiteten Wohlstand.
Argumente des Bundesrates Die Initiative gefährdet den bilateralen Weg der Schweiz. Die Umsetzung (!!!) der Masseneinwanderungsinitiative hat gezeigt, dass die EU nicht bereit ist, von der Personenfreizügigkeit abzurücken. Eine Annahme der Initiative hätte schwerwiegende Folgen für die Arbeitsplätze und unseren Wohlstand.
Die Volksinitiative wurde am 27. September 2020 mit 61,7% Nein zu 38,3% Ja von Volk und Ständen (22 Stände Nein, 4 Stände Ja) abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 59,4%.
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Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 27. September 2020
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